Eltern mit Unterstützungsbedarf

Unterstützte Elternschaft

Die Hephata Jugendhilfe bekennt sich zum Recht von Menschen mit Behinderung auf Elternschaft und zum Recht von Kindern auf Erziehung.

„Eltern mit Unterstützungsbedarf“ ist seit 2003 ein Angebot für Eltern mit einer kognitiven Beeinträchtigung. Hier werden in drei Häusern in Mönchengladbach Mütter zusammen mit ihren Kleinkindern nach den Paragraphen §§ 19, 34 SGB VIII und § 113 SGB IX betreut. In einer Wohnung betreuen wir eine komplette Familie (Eltern und bis zu zwei Kinder).

Die Versorgung und Erziehung des eigenen Kindes brauchen zumindest in den ersten Jahren einen sicheren Rahmen. Ziel der unterstützten Elternschaft ist dabei die Befähigung der Eltern, das Kind möglichst autonom und kompetent zu erziehen. Das Kind soll durch die emotionale Bindung Geborgenheit erfahren und Sicherheit erleben. Die intensive individuelle Beratung ist systemisch ausgerichtet und hat das Ziel, die Eltern zu selbständigem Handeln zu befähigen, so dass auf Dauer das Leben mit der Familie (mit Unterstützung) in der eigenen Wohnung möglich wird.

Mit den Eltern und den Kindern wird ein individueller Betreuungsplan erstellt, der Ressourcen-orientiert mit den Fähigkeiten von Eltern und Kindern arbeitet. Die Arbeit der Mitarbeitenden in der Unterstützten Elternschaft richtet sich an die Eltern, um deren Elternkompetenz zu stärken und an die Kinder, um deren Entwicklung zu fördern und zu begleiten. Das Kindeswohl wird von den Mitarbeitern sichergestellt. Sie sind verantwortlich dafür, das Kind vor Vernachlässigung und Gefahren zu schützen. Zudem hat das Kind das Recht auf eine altersgemäße Förderung. Auch hier ergänzen die Mitarbeiter die Bemühungen der Eltern. Die wichtigste Grundlage ist die gute emotionale Bindung zwischen Eltern und Kind.

Kontakt Eltern mit Unterstützungsbedarf

 

Sylvie von der Forst

Sylvie von der Forst
Telefon: 02161-6846111
E-Mail: wohnplatz@hephata-mg.de